Viele Jugendliche kriegen Taschengeld, wollen aber auch etwas unabhängiger sein und sich von ihrem eigenen Geld etwas kaufen. Darf man mit 16 oder 17 schon arbeiten und wie kommt man als Schüler oder Student an einen seriösen Job, wenn man nebenbei noch schulpflichtig ist? Wir geben euch Tipps, wie ihr als Jugendlicher euren Nebenjob findet und euch etwas dazuverdienen könnt.
Darf ich mit 16 Jahren schon arbeiten gehen?
Ja, das dürft ihr. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beinhaltet klare rechtliche Vorgaben, ab wann ein Kind oder Jugendlicher arbeiten darf, wie lange und wann gearbeitet werden darf. Je nachdem, wie alt ihr seid, gelten verschiedene Regelungen für euch. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Kindern unter 13 Jahren, Kindern bis 15 Jahren und Jugendlichen bis 18 Jahren. Wir erklären euch, welche Regelungen es gibt.
Kinder unter 13 Jahren
Grundsätzlich verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren. Allerdings gibt es hierbei auch Ausnahmen. So dürfen Kinder unter 13 Jahren im Rahmen einer Beschäftigungs- oder Arbeitstherapie, auf Anweisung eines Richters oder im Rahmen von Praktika während der Schulzeit arbeiten gehen.
Eine weitere Ausnahme ist die Arbeit bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen oder Filmaufnahmen. Hier dürfen Kinder zwischen drei und sechs Jahren bereits zwei Stunden am Tag, zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, arbeiten. Kinder über sechs Jahren dürfen bereits bis zu drei Stunden am Tag zwischen 8 Uhr und 22 Uhr arbeiten. Allerdings muss für diese Art der Arbeit ein bewilligter Antrag der Aufsichtsbehörde vorliegen.
Kinder zwischen 13 und 15 Jahren
Kinder, die zwischen 13 und 15 Jahre alt sind, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bereits arbeiten gehen. Zum einen benötigt es die schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten, zum anderen darf die Tätigkeit nur leichte Arbeit sein. Das bedeutet, dass durch die Arbeit die Sicherheit, die Gesundheit, die Entwicklung und die Schule nicht negativ beeinflussen werden darf. Wenn das alles gegeben ist, dürfen die Kinder zwei Stunden am Tag, in der Zeit von 08 Uhr bis 18 Uhr, arbeiten. Allerdings dürfen sie nicht vor oder während der Schulzeit arbeiten.
In landwirtschaftlichen Familienbetrieben dürfen die Kinder sogar bis zu drei Stunden am Tag arbeiten. Auch hier gilt, dass die Arbeit nicht zwischen 18 Uhr und 08 Uhr und nicht vor oder während der Schule stattfinden darf.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren
Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren sieht das ganze etwas anders aus. Jugendliche dürfen bis zu acht Stunden am Tag, aber nicht mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten. In landwirtschaftlichen Betrieben dürfen Jugendliche über 16 zur Erntezeit täglich nicht länger als neun Stunden und in einer Doppelwoche nicht mehr als 85 Stunden arbeiten. Sollten die Jugendlichen allerdings noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, so gelten auch bei den Jugendlichen dieselben Regeln wie bei Kindern zwischen 13 und 15 Jahren.
Jugendliche müssen mindestens 12 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitszeiten haben, ansonsten dürfen sie nicht arbeiten. Außerdem dürfen Jugendliche nur zwischen 06 Uhr und 20 Uhr beschäftigt werden. Hierbei gelten aber auch Ausnahmen. Jugendliche über 16 Jahren dürfen im Schaustellergewerbe oder in Gaststätten von 06 Uhr bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, in der Landwirtschaft ab 05 Uhr und bis maximal 21 Uhr und in Bäckereien ab 05 Uhr arbeiten.
Jugendliche über 17 dürfen dagegen in Bäckereien bereits ab 04 Uhr anfangen zu arbeiten. Zudem dürfen Jugendliche bei Theateraufführungen, Musikveranstaltungen oder Filmaufnahmen nicht länger als 23 Uhr arbeiten und erst nach mindestens 14 Stunden Freizeit wieder in diesen Bereichen weiterarbeiten. Außerdem dürfen Jugendliche in den Ferien bis zu vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten gehen.
Wie finde ich den passenden Nebenjob?
Wie ihr seht, dürft ihr schon früh anfangen zu arbeiten. Allerdings ist dieses an viele Vorgaben geknüpft. Deshalb müsst ihr da genau abwägen, was ihr dürft und was ich machen wollt. Mit 16 Jahren sieht das Ganze schon etwas anders aus.
Ein Nebenjob als Schüler oder Student kann auch für die spätere berufliche Orientierung hilfreich sein. Ihr sammelt dort erste Berufserfahrungen, lernt eigenverantwortliches Arbeiten, Pflichtverhalten und den Umgang mit Geld und anderen Menschen. Dazu sind Nebenjobs hervorragend dazu geeignet, um neue Kontakte zu knüpfen und eure Interessen oder Berufsfelder zu finden.
Vorsichtig bei unseriösen Jobangeboten
Achtet vor allem darauf, dass ihr in eurem Nebenjob kein Geld für Leistungen bezahlen oder vorstrecken müsst. Lasst bei solch unseriösen Anbietern die Finger davon. Seid auch extrem vorsichtig bei Nebenjobs, die euch große Summen Geld für einen sehr kleinen Arbeitsaufwand in Aussicht stellen. Das sind in den meisten Fällen sehr zweifelhafte Jobangebote.
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