Neue Freibeträge beim BAföG ab 2025

Neue Freibeträge beim BAföG für 2025 von eyescontact

Die ersten Änderungen für das BAföG gab es bereits zum Beginn des neuen Schuljahres bzw. des Wintersemesters 24/25. Diese Änderungen waren gute Nachrichten für Schüler und Studenten. Der Bundestag hatte eine Reform beschlossen, die die BAföG-Sätze und auch den Mietzuschuss gestiegen sind. Ein wichtiger Freibetrag, welcher lange Zeit unter der Minijobgrenze gelegen hat, steigt jetzt zum 1. Januar 2025 ebenfalls an.

Bisherige Änderungen im BAföG 

Zum Wintersemester 24/25 bzw. zum Schuljahresbeginn hat sich bereits einiges am BAföG positiv verändert. So erhaltet ihr bereits jetzt höhere BAföG-Sätze und eine höhere Wohnkostenpauschale. Ebenso ist euer Grundbedarf angestiegen. So habt ihr von vornherein mehr Geld zum Leben. Dazu kommen die Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung, wodurch der Höchstsatz von 934 auf 992 Euro bei eigenem Haushalt bzw. von 633 auf 664 Euro im gemeinsamen Haushalt mit euren Eltern gestiegen ist.

Außerdem haben Studierende aus einkommensschwachen Familien seit der Änderung die Möglichkeit, einmalig 1.000 Euro als Studienstarthilfe zu erhalten. Diese Starthilfe soll diesen Schülern und Studierenden den Start ins Studium erleichtern. So können zum Beispiel, Lehrmaterialien, ein Laptop oder die Kaution der Wohnung bezahlt werden. Ebenso habt ihr als Studenten deutlich mehr Flexibilität im Studium als zuvor. Mit der Änderung habt ihr die Möglichkeit ein Flexibilitätssemester zu nehmen, bei dem ihr ein zusätzliches Semester lang BAföG bekommt. In diesem Semester könnt ihr euch zum Beispiel auf die Abschlussarbeit konzentrieren.

Die wichtigste Änderung: Erhöhung des Freibetrages für eigene Einkünfte 

Diese Änderung ist eine der wichtigsten Änderungen überhaupt, wenn ihr neben der BAföG-Förderung eigenes Geld verdienen möchtet. Bisher liegt der Freibetrag bei 522,50 Euro. Die Minijobgrenze hingegen bei 538 Euro. Jeder Euro, der über dem Freibetrag beim BAföG liegt, wird mit 80 Prozent vom BAföG abgezogen. Das heißt, ihr konntet derzeit euren Minijob nicht vollkommen ausüben, solange ihr BAföG bezogen habt.

Der Freibetrag wird zum 01. Januar 2025 auf 556 Euro erhöht. Gleichzeitig wird zum 1. Januar der Mindestlohn auf 12,82 Euro und die Minijobgrenze von 538 Euro auf 556 Euro angepasst. Somit liegt der Freibetrag exakt auf der Minijobgrenze und ihr müsst keine Angst davor haben, dass euer erarbeitetes Geld abgezogen wird. Generell soll der Freibetrag beim BAföG in Zukunft zusammen mit der Minijobgrenze steigen.

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Euer eyescontact- Team