Sein Studium aus eigener Tasche finanzieren ist heutzutage leider kaum mehr möglich und die ganze Zeit von den Eltern abhängig sein, möchte auch niemand. Deswegen eignen sich Nebenjobs oder Minijobs wunderbar, um neben dem Studium etwas Geld zu verdienen. Aber wie viel Geld dürft ihr als Student eigentlich dazuverdienen? Wir erklären es euch.
Als Student arbeiten
Generell dürft ihr natürlich als Student neben dem Studium arbeiten. Ihr könnt dabei selbst entscheiden, ob ihr lieber einen Minijob ausüben oder doch lieber als Werkstudent arbeiten möchtet. Je nachdem, wie ihr angestellt werden möchtet, müsst ihr aber auch verschiedene rechtliche Vorgaben und Einschränkungen beachten.
So ist es wichtig zu wissen, ob ihr noch in der Familienversicherung versichert seid oder euch selbst versichern müsst, ob ihr über den Freibetrag für die Lohnsteuer kommt oder ob ihr beim BAföG mögliche Einschränkungen und Kürzungen erhaltet.
Minijob und Midijob
Als Student mit einem Minijob dürft ihr im Durchschnitt monatlich nicht mehr als 538 Euro (Stand September 2024) dazuverdienen. Um diese Grenze nicht zu überschreiten, dürft ihr im Monat nur 43 Stunden arbeiten, sofern ihr nur den Mindestlohn von 12,41 Euro erhaltet. Sollte euer Stundenlohn höher sein, dürft ihr logischerweise keine 43 Stunden im Monat arbeiten. Um das auszurechnen, könnt ihr ganz einfach 538 Euro durch euren Stundenlohn teilen und erhaltet die Stunden, die ihr im Monat arbeiten dürft. Beispiel: Bei 14 Euro Stundenlohn dürft ihr nur noch 38 Stunden im Monat arbeiten.
Solltet ihr mehr als 538 Euro im Monat verdienen, dann handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern um einen sogenannten Midijob. Diese Jobs sind sozialversicherungspflichtig und euer Lohn muss versteuert werden. Ihr zahlt bei einem Midijob zunächst nur geringe Abgaben in die Sozialversicherung, aber erhaltet dafür trotzdem die vollen Rentenansprüche. Dennoch müsst ihr von eurem Lohn die Abgaben abziehen und habt nicht mehr Brutto=Netto.
Arbeiten als Werkstudent
Als Werkstudent verhält sich das Ganze etwas anders. Wenn ihr als Werkstudent arbeitet, dürft ihr während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten gehen – ausgenommen sind die Semesterferien. Ihr habt als Werkstudenten eine Teilzeitstelle inne, zahlt in die Rentenkasse ein und habt auch gewisse Studententarife bei den Kranken- und Pflegeversicherungen.
Kurzfristige Beschäftigung
Wenn ihr nur in den Semesterferien arbeitet, dann arbeitet ihr in kurzfristiger Beschäftigung. Diese Art der Beschäftigung entsteht dann, wenn ihr pro Jahr nicht mehr als 70 Tage arbeitet oder nur für 3 Monate eingestellt seid. Dabei ist das Einkommen aus dieser Arbeit sozialversicherungsfrei und ihr könnt so viel verdienen, wie ihr wollt. Eine Lohnobergrenze gibt es nicht. Allerdings muss trotzdem ab Überschreitung der Freigrenze Lohnsteuer gezahlt werden.
Nebenverdienst bei BAföG
Wenn ihr BAföG erhalten solltet, dürft ihr nur bis zu einem bestimmten Freibetrag eigene Einkünfte haben, ohne dass euch eure Leistungen gekürzt werden. Für 2024 liegt diese Freibetragsgrenze bei 520 Euro, die Minijob-Grenze allerdings bei 538 Euro. Jeden Euro, der über die BAföG-Freigrenze hinaus geht, wird mit 80 Prozent vom BAföG abgezogen.
Ab 2025 ändert sich die Regelung aber, sodass ihr mit einem ganz normalen Minijob-Verdienst nicht über die Freigrenze beim BAföG hinausgeht. Ab dem 01. Januar wird die BAföG-Freigrenze immer im gleichen Maße mit der Minijobgrenze steigen.
Lohnsteuer bei Nebenjob
In einem 538 € Job zahlt ihr meistens keine Steuern. Auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber dies übernimmt.
Wenn ihr Steuern zahlt, solltet ihr auch unbedingt eine Steuererklärung machen, da ihr Geld vom Staat zurückbekommen könnt. Grundsätzlich müssen Studenten keine Steuererklärung machen, es sei denn, ihr habt Einnahmen aus Vermietung, seid Selbstständig oder geht mehreren Minijobs nach. Sollte das der Fall sein, dann müsst ihr eine Steuererklärung abgeben.
Auch vor der Steuererklärung braucht ihr keine Angst zu haben. Mittlerweile gibt es viele Hilfen, die euch die Steuererklärung zum Kinderspiel machen. Allen voran helfen euch die Steuerapps. Die Steuerapps führen euch Schritt für Schritt durch die Steuererklärung.
Familienversicherung oder selbst versichert?
Wie sieht es eigentlich mit der Krankenversicherung aus, wenn man weniger als 538 Euro im Monat verdient? Keine Sorge, in den meisten Fällen seid ihr trotzdem abgesichert.
Typischerweise greift hier eine andere Form der Versicherung. Das kann eure Pflichtversicherung aus dem Hauptberuf sein, die studentische Krankenversicherung während des Studiums oder die Familienversicherung, wenn ihr noch bei euren Eltern mitversichert seid. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, privat oder freiwillig versichert zu sein.
Doch Achtung: Wer mehrere kleine Jobs kombiniert und damit über die 538-Euro-Grenze kommt, bewegt sich aus dem Minijob-Bereich heraus. Das Gleiche gilt, wenn ihr generell mehr als die Minijobgrenze verdient. Bei einem Midijob ändert sich die Situation: Ihr müsst dann Beiträge zahlen und seid über eure Beschäftigung krankenversichert.
Es lohnt sich also, ein Auge auf die Verdienstgrenzen zu haben und im Zweifel nachzufragen. Schließlich geht es um eure Absicherung im Krankheitsfall – und die sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Fazit
Ihr könnt neben dem Studium Geld verdienen, das ist überhaupt kein Problem. Wichtig ist nur, dass ihr euch damit auseinandersetzt, wie viel ihr verdienen dürft und wie viel ihr verdienen könntet, ab wann ihr Steuern zahlt und ob euer BAföG möglicherweise gekürzt wird. Ansonsten steht eurem Nebenjob nichts im Weg.
Als Student könnt ihr ganz einfach nebenbei etwas dazuverdienen, ohne immer von allen abhängig zu sein. Bei uns erhaltet ihr abwechslungsreiche Locations, lernt viele Menschen kennen und lernt etwas für euer Leben. Also bewerbt euch noch heute und werdet Teil unserer Crew.
Euer eyescontact-Team