Von 2013 bis Oktober 2022 lag die Mindestlohnverdienstgrenze bei 450 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn wurde allerdings erst 2015 eingeführt und betrug damals noch 8,50 Euro. Bis zum 1. Oktober 2022 ist der Mindestlohn über mehrere Etappen immer wieder erhöht worden, bis er dann im Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben wurde. Mit dem Anstieg des Mindestlohns änderte sich auch die Verdienstgrenze im Minijob.
Der Mindestlohn und die Verdienstgrenze 2022
Vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. Januar 2024 habt ihr mindestens 12 Euro die Stunde verdient und konntet monatlich bis zu 520 Euro verdienen – und das in der Regel sogar steuerfrei. Also muss der Minijob in den meisten Fällen nicht mehr in der Steuererklärung erfasst werden.
Allerdings ist 2022 nicht nur die neue Verdienstgrenze festgelegt worden. Tatsächlich wurde die Verdienstgrenze für Minijobs dynamisch angelegt. Jedes Mal, wenn der Mindestlohn steigt, dürft ihr automatisch auch mehr Geld steuerfrei verdienen.
Vorher war die Grenze über all die Jahre festgelegt und konnte nur durch ein Gesetz erhöht werden. So ist in den Jahren zuvor der Mindestlohn immer wieder angestiegen, allerdings ist die Verdienstgrenze nicht erhöht worden. Dadurch musstet ihr häufig weniger Stunden arbeiten, da ihr sonst über die Verdienstgrenze gekommen wärt und euer Lohn hätte versteuert werden müssen.
Der neue Mindestlohn 2024
Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein neuer Mindestlohn. Der Mindestlohn wurde von 12 Euro auf 12,41 Euro angehoben und bietet euch somit einen höheren Stundenlohn. Dadurch, dass die Verdienstgrenze dynamisch an den Mindestlohn angepasst ist, hat sich auch diese zum Jahresanfang geändert. Während ihr vorher nur 520 Euro verdienen durftet, könnt ihr nun 538 Euro steuerfrei in dazuverdienen.
Durch die Erhöhung der Verdienstgrenze ist auch die Jahresverdienstgrenze angestiegen. Ab sofort dürft ihr im Minijob bis zu 6.456 Euro im Jahr verdienen. Ihr dürft jedoch auch die monatliche Verdienstgrenze in einzelnen Monaten überschreiten, sofern ihr im Durchschnitt nur 538 Euro verdient. Solltet ihr jedoch aus unvorhersehbaren Gründen in bis zu zwei Kalendermonaten die Grenze überschreiten, so ist auch dies in Ordnung. Ihr dürft in dem Zuge sogar die Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro überschreiten. Allerdings dürft ihr nicht mehr als das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze in einem Monat verdienen. Das bedeutet, dass ihr in einem solchen Monat maximal 1.076 Euro verdienen dürft.
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